Wir übernehmen Verantwortung.

Unabhängig davon, ob Sie als Bauherrschaft Stockwerkeigentum neu begründen wollen oder ob Sie als Stockwerk- oder Miteigentümergemeinschaft schon länger gemeinsam «unterwegs» sind, wir unterstützen und begleiten Sie bedarfsorientiert:

  • Ausgestaltung von praxisorientierten Rechtsgrundlagen
  • Führen der Liegenschaftsbuchhaltung
  • Erstellen von Budget und Jahresrechnung
  • Erstellen der verbrauchsabhängigen Heiz- / Betriebskostenabrechnung
  • Inkasso und Abrechnung von Akonto-Beiträgen
  • Treuhänderische Verwaltung der Erneuerungsfonds
  • Beschaffung von Energieträgern (z.B. Heizöl, Pellets etc.)
  • Beschaffung von Dienstleistungen (z.B. Hauswart, Liftservice, etc.)
  • Beschaffung von Werkleistungen für die Instandhaltung
  • Vertretung der Eigentümerschaft bei Sanierungsvorhaben
  • Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung von Versammlungen
Die neutrale, externe Verwaltung als Erfolgsfaktor.

Das Modell «Stockwerkeigentum» bringt in der Praxis nicht selten mit sich, dass unter den Stockwerkeigentümern unterschiedliche Auffassungen darüber vorhanden sind, wie der Gebäudebetrieb zu organisieren und zu finanzieren ist, in welchem Umfang Instandhaltung auszuführen ist oder nach welchen Standards externe Dienstleister (z.B. Reinigung oder Hauswartung) ihre Leistungen zu erbringen haben.

Verbindliche Rechtsgrundlagen (Reglemente, Nutzungs? und Verwaltungsordnungen etc.) sind in diesem Zusammenhang sicher ein unerlässliches Fundament für das Funktionieren der Eigentümergemeinschaft. Oft aber ist erst eine externe Verwaltung, welche die fachmännische Geschäftsführung der gemeinschaftlichen Bereiche sicherstellt und dank ihrer neutralen und ganzheitlichen Optik die Interessen der Gemeinschaft vertritt, Erfolgsfaktor und Garant für ein sorgenfreies Zusammenleben unter einem Dach.